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Garantie, Gewährleistung und Rückgabe: Deine Rechte bei refurbished Geräten in der Schweiz

Aktualisiert am · 4 Min. Lesezeit

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in der Schweiz für Käufe von Konsumentinnen und Konsumenten bei Händlern. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wer in der Schweiz online ein refurbished Gerät kauft, ist anders abgesichert als in Deutschland oder der EU. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nicht, die gesetzliche Gewährleistung dürfen Händler einschränken, und die freiwillige Garantie ist oft die wichtigste Absicherung. Umso mehr lohnt sich der Blick in die Bedingungen des Händlers.

Rückgabe: freiwillig, nicht gesetzlich

Das Obligationenrecht kennt ein Widerrufsrecht nur für bestimmte Geschäfte, etwa Haustürgeschäfte. Für Käufe im Online-Shop gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob du ein Gerät ohne Begründung zurückgeben kannst, entscheidet allein der Händler.

  • Viele Refurbished-Händler bieten freiwillig ein Rückgaberecht an, häufig 14 oder 30 Tage. Wir zeigen die Frist bei jedem Angebot an, sofern der Händler sie angibt.
  • Lies die Bedingungen: Manche Händler verlangen die Originalverpackung, ziehen Versandkosten ab oder nehmen Aktionsware aus.
  • Ein Gerät, das nicht wie beschrieben ist, ist kein Fall für das Rückgaberecht, sondern für Garantie oder Gewährleistung. Melde dich dann sofort beim Händler.

Gewährleistung: gesetzlich, aber einschränkbar

Nach Obligationenrecht haftet der Verkäufer für Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Die Ansprüche verjähren bei Konsumentenkäufen nach zwei Jahren, bei gebrauchten Waren darf diese Frist auf ein Jahr verkürzt werden.

Anders als in der EU dürfen Händler die Gewährleistung aber vertraglich einschränken oder ganz ausschliessen. Das ist in der Schweiz verbreitet: Viele AGB ersetzen die gesetzliche Gewährleistung durch eine eigene Garantie, etwa mit Reparatur oder Ersatzgerät. Steht nichts dazu in den AGB, gilt die gesetzliche Regel.

  • Prüfen und melden: Du musst das Gerät nach Erhalt prüfen und Mängel sofort melden. Wer zu lange wartet, riskiert seine Ansprüche. Mängel, die sich erst später zeigen, meldest du sofort nach der Entdeckung.
  • Beweis: Dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand, musst grundsätzlich du belegen. Fotos, Screenshots und ein Prüfprotokoll direkt nach der Lieferung helfen.
  • Rechte: Das Gesetz sieht die Rückabwicklung des Kaufs oder eine Preisminderung vor. Ein Recht auf Reparatur gibt es nur, wenn es vereinbart ist, was in Garantiebedingungen meist der Fall ist.
  • Normale Abnutzung ist kein Mangel. Gebrauchsspuren, die zur Zustandsklasse passen, oder ein Akku, der die zugesagte Mindestkapazität erfüllt, begründen keine Ansprüche.

Garantie: die wichtigste Absicherung

Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Händlers oder Herstellers. Was sie umfasst, wie lange sie läuft und wie du sie geltend machst, steht in den Garantiebedingungen. Seriöse Refurbished-Händler geben 12 Monate oder mehr.

Weil die Garantie in der Schweiz oft an die Stelle der Gewährleistung tritt, lohnt sich der genaue Blick: Sind Akku, Display und Wasserschäden abgedeckt? Repariert der Händler, tauscht er das Gerät oder erstattet er den Preis? Wer trägt die Versandkosten?

Die drei Absicherungen im Überblick

RückgaberechtGewährleistungGarantie
GrundlageFreiwillig (Händler-AGB)Gesetz (Obligationenrecht)Freiwilliger Vertrag
DauerNach Händler, oft 14 oder 30 Tage2 Jahre, bei Gebrauchtware verkürzbar auf 1 JahrNach Garantiebedingungen
VoraussetzungNach Händler, meist ohne BegründungMangel bei Übergabe, sofort gemeldetNach Garantiebedingungen
Einschränkbar–Ja, auch ganz ausschliessbarJa, nach Bedingungen

Privatverkäufer, Marktplätze und Shops im Ausland

Beim Kauf von Privatpersonen, etwa über Kleinanzeigen, wird die Gewährleistung fast immer ausgeschlossen, und eine Rückgabe gibt es nicht. Auf Marktplätzen ist dein Vertragspartner meist der einzelne Verkäufer, nicht die Plattform. Achte darauf, ob er gewerblich handelt und welche Garantie er gibt.

Bei Shops im Ausland können beim Import Mehrwertsteuer und Verzollungsgebühren dazukommen, und eine Rücksendung ist aufwendiger. Achte darauf, ob der Preis in Franken inklusive MWST und Zoll angegeben ist und ob der Händler einen Schweizer Rücksendeweg anbietet.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz ein Widerrufsrecht beim Online-Kauf?

Nein. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt nur für bestimmte Geschäfte wie Haustürgeschäfte. Ob du online gekaufte Geräte zurückgeben kannst, hängt vom freiwilligen Rückgaberecht des Händlers ab. Viele Refurbished-Händler bieten 14 oder 30 Tage.

Wie lange gilt die Gewährleistung bei refurbished Geräten?

Die gesetzliche Frist beträgt zwei Jahre und darf bei gebrauchten Waren auf ein Jahr verkürzt werden. Händler dürfen die Gewährleistung aber auch ganz ausschliessen und durch eine eigene Garantie ersetzen. Massgeblich sind deshalb die AGB und Garantiebedingungen.

Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt für Mängel, die schon bei der Übergabe vorlagen. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Händlers oder Herstellers, deren Umfang die Garantiebedingungen festlegen. In der Schweiz ersetzt die Garantie oft die Gewährleistung.

Wie schnell muss ich einen Mangel melden?

Sofort. Du musst das Gerät nach Erhalt prüfen und Mängel umgehend melden, versteckte Mängel sofort nach der Entdeckung. Dokumentiere den Mangel mit Fotos oder Screenshots.

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